
Bereits ab einem Alter von zwanzig Jahren zur Krebsvorsorge gehen
Alle versicherten Frauen der gesetzlichen Krankenkassen haben bereits ab einem Alter von zwanzig Jahren Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchungen. Die Krankenkassen übernehmen einmal jährlich die Kosten für eine Krebsvorsorge der Geschlechtsorgane. Dazu gehört das gezielte Befragen der Patientin bezüglich Ausfluss und Blutungsstörungen, der Muttermund wird untersucht und ein Abstrich von Muttermund und Gebärmutterhals wird genommen. Außerdem wird eine gynäkologische Tastuntersuchung vorgenommen. Ebenfalls jährlich kommt ab einem Alter von dreißig Jahren die Untersuchung von Brust und Haut dazu. Weiterhin wird die Patientin angeleitet, wie sie zwischendurch regelmäßig eine Selbstuntersuchung der Brust vornehmen kann. Natürlich geht kaum eine Frau gern zu einer Vorsorgeuntersuchung und viele denken, in diesen jungen Jahren wäre die Untersuchung noch nicht nötig, doch gerade die frühzeitige Erkennung hilft enorm das Risiko zu minimieren tatsächlich ernsthaft zu erkranken.
Weitere Untersuchungen zur Krebsvorsorge
Ab dem fünfzigsten Lebensjahr wird zusätzlich noch die Früherkennung von Darmkrebs vorgenommen. Diese Untersuchung steht den Patientinnen, die bei einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, ebenfalls jährlich zu. Dazu gehören die gezielte Beratung und eine Tastuntersuchung des Enddarms. Der Stuhl wird auf verborgenes Blut hin untersucht. Die Brustkrebsvorsorge wird nun mit einem Mammografie Screening ergänzt, das jedes zweite Jahr von den Krankenkassen für ihre Versicherten übernommen wird. So unangenehm vielen der Gang zu einer Vorsorgeuntersuchung ist, so gut ist doch das Gefühl, das man anschließend hat, wenn man sicher sein kann, dass keinerlei Erkrankung vorliegt. Daher sollte man diese kostenlosen Termine wirklich wahrnehmen und selbst in stressigen Phasen die Zeit für die jährliche Untersuchung finden.